Bearbeiten, kategorisieren und bewerten
Nachdem der Ersteller ein Anliegen der Gruppe zur Prüfung vorgelegt hat,
prüft diese zuerst inhaltliche und rechtliche Grundanforderungen:
Sind Datenschutzbestimmungen eingehalten und alle persönlichen Daten anonymisiert?
Sind keine Gesundheitsaussagen enthalten?
Finden sich Beschuldigungen ohne Belege, unbewiesene oder unbeweisbare Behauptungen?
Sind die Formulierungen leicht verständlich?
Wird alles freundlich und kooperativ formuliert?
Können Aussagen einzelne Behörden oder Beteiligte beleidigen oder angreifen?
Was könnte die Presse daraus machen?
Können Beteiligte ausfindig gemacht werden?
Sind Zitate gekennzeichnet und keine Urheberrechte verletzt?
Liegt bei Aussagen von Personen (besser ganz vermeiden!) deren Einverständnis zur Veröffentlichung vor?
Sind alle wichtigen Argumente und Positionen klar dargestellt?
Ist Werbung für Produkte oder eine Partei enthalten?
Sind die Kategorien und Schlagworte treffend und ausreichend?
Stimmen die Bewertungen und die Abschätzungen der Schäden, Kosten, Risiken und Aufwände.
Sind plausible Zeiten für eine Lösung angegeben?
Sind Verbesserungen und Nutzen für jede Lösung klar beschrieben.
...
In Gruppenmeetings kann diese Diskussion abgeschlossen werden und als Ergebnis
wird dem Gruppenverantwortlichen die Freigabe vorgeschlagen.
Dieser bestätigt nochmals die rechtlich verbindlichen Bereiche
und gibt den öffentlichen Bereich des Anliegens frei.
Kategorisierung und Verschlagwortung
Die Kategorisierung und Verschlagwortung der Anliegen ist enorm wichtig, um ähnliche Anliegen schnell zu finden
und damit betroffene Bereiche der Gesellschaft für sie relevante Anliegen herausfiltern können.
Es können bis zu drei Kategorisierungsabfolgen und dazu bis zu 5 zentrale Schlagwörter eingegeben werden.
Dazu ergeben sich aus dem Typ des Anliegens und dem Typ der Lösungsvarianten weitere Filtermöglichkeiten.